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Mietvertrag

Die Mietverträge und ein SEPA-Lastschriftmandat werden den Bewerber*innen bei Zuteilung eines Wohnheimplatzes zugesandt.

Die Miete ist ab dem im Mietvertrag angegebenen Termin zu zahlen. Sie wird per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Im Mietpreis ist neben der Grundmiete auch eine Vorauszahlung für die Betriebskosten enthalten. Die Abrechnung dieser Vorauszahlung erfolgt im folgenden Jahr.

Die Kaution wird mit der ersten Monatsmiete erhoben und per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. 

Weitere Bestimmungen für die Studierendenwohnheime enthalten die jeweiligen Muster-Mietverträge.

Kündigung

Bei den Mietverträgen des Studierendenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge. Diese befristeten Mietverträge des Studierendenwerks können mit einer Frist von zwei Monaten zum 31.03. oder 30.09. schriftlich aufgehoben werden.

Die Kündigung muss schriftlich mit der Original-Unterschrift des Mieters/der Mieterin beim Studierendenwerk rechtzeitig, also vor dem 31.01. bei einer Kündigung zum 31.03. oder vor dem 31.07. bei einer Kündigung zum 30.09., eintreffen. Die Adresse finden Sie im Kündigungsformular. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind wegen der erforderlichen Schriftform nicht gültig.

Die Kündigung muss schriftlich mit der Original-Unterschrift des Mieters/der Mieterin beim Studierendenwerk rechtzeitig, also vor dem 31.12. bei einer Kündigung zum 28./29.02 oder vor dem 30.06. bei einer Kündigung zum 31.08., eintreffen. Die Adresse finden Sie im Kündigungsformular. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind wegen der erforderlichen Schriftform nicht gültig.

Kündigung

Bei den Mietverträgen des Studierendenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge. Diese befristeten Mietverträge des Studierendenwerks können mit einer Frist von zwei Monaten zum 28./29.02. oder 31.08. schriftlich aufgehoben werden.

Die Mietverträge und ein SEPA-Lastschriftmandat werden dem Bewerber bei Zuteilung eines Wohnheimplatzes zugesandt.

Die Miete ist ab dem im Mietvertrag angegebenen Termin zu zahlen. Sie wird per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Im Mietpreis ist neben der Grundmiete auch eine Vorauszahlung für die Betriebskosten enthalten. Die Abrechnung dieser Vorauszahlung erfolgt im folgenden Jahr.

Die Kaution wird mit der ersten Monatsmiete erhoben und per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.

Bei den Mietverträgen des Studierendenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge. Diese befristeten Mietverträge des Studierendenwerks können mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich aufgehoben werden zu folgenden Terminen:

31.03 oder 30.09. bei den Studierendenwohnheimen in Bamberg und Würzburg

28./29.02 oder 31.08. bei den Wohnheimen in Aschaffenburg und Schweinfurt

Kündigungsformular zum Download


Weitere Bestimmungen für die Studierendenwohnheime enthalten die Muster-Mietverträge.