Immatrikulationsbescheinigung
Alle Mieter*innen müssen am Anfang eines jeden Semesters an das Studierendenwerk ihre neue Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung übermitteln. Hierbei gelten folgende Fristen:
- 01.04. für das Sommersemester und
- 01.10. für das Wintersemester
- 30.04. für das Sommersemester und
- 31.10. für das Wintersemester
Beginnt das Mietverhältnis erst nach einem der genannten Termine, so ist die Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeginn dem Studierendenwerk zuzuleiten.