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Auch Studierende müssen ihren finanziellen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Dabei gilt der Grundsatz: Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung.

Der Beitragssatz wird auf Höhe des BAföG-Höchstsatzes festgelegt und ist an die Zahl der Kinder gekoppelt. Zu den aktuellen Beiträgen. 

Privatkrankenversicherte Studierende sind verpflichtet, ihren Beitrag an die jeweilige private Pflegekasse zu entrichten.

Wichtig für BAföG-Empfänger*innen: Wenn sie in der Pflegekasse beitragspflichtig sind, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss zum monatlichen Pflegeversicherungsbeitrag vom BAföG-Amt.