Pflegeversicherung
Auch Studierende müssen ihren finanziellen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Dabei gilt der Grundsatz: Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung.
Der Beitragssatz wird auf Höhe des BAföG-Höchstsatzes festgelegt und ist an die Zahl der Kinder gekoppelt. Zu den aktuellen Beiträgen.
Privatkrankenversicherte Studierende sind verpflichtet, ihren Beitrag an die jeweilige private Pflegekasse zu entrichten.
Wichtig für BAföG-Empfänger*innen: Wenn sie in der Pflegekasse beitragspflichtig sind, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss zum monatlichen Pflegeversicherungsbeitrag vom BAföG-Amt.