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Wenn der Auszug aus dem Studierendenwohnheim bevorsteht, sind verschiedene Angelegenheiten zu erledigen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Kündigung und zur Kautionsrückzahlung.

Kautionsrückzahlung

 

Gültig für Auszüge ab dem 01.04.2023:
Allen Mieter*innen wird nach ihrem Auszug gemäß §6 Kaution Abs./Nr. 5 ihre Kaution zu folgenden Terminen erstattet.

Mietvertragsende Kautionsabrechnung erfolgt
Januar –  März Ende Juni
April – Juni Ende August/Anfang September
Juli – September Ende November/Anfang Dezember
Oktober – Dezember Ende Februar/Anfang März

*Das Kautionsformblatt ist nur noch für die Auszüge bis 31.03.2023 gültig / notwendig.
Falls sich nichts an Bankverbindung / Heimatanschrift geändert hat, greifen wir ganz automatisch auf die vorhandenen Daten zurück gem. Mietvertrag §6, Abs. 5 und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Bei neuen Angaben von Heimatanschrift / Bankverbindung genügt eine formlose Mitteilung an die / den zuständ. Sachbearbeiter/in incl. Ihrer Ident-Nummer vom Mietvertrag per E-Mail.
 

Bei Fragen und für weitere Informationen rund um die Kautionsrückzahlung steht Ihnen die Mietbuchhaltung zur Verfügung:

Frau Behl

+49 931 8005-172

Zuständig für:

Aschaffenburg Bessenbacher Weg 10
Würzburg Leo-Weismantel-Straße 1
Peter-Schneider-Straße 3/5/7

Frau Jonas

+49 931 8005-205

Zuständig für:

Würzburg Am Galgenberg 52
Am Hubland 16
Straubmühlweg 11

Frau Ebner-Kroh

+49 931 8005-182

Zuständig für:

Würzburg Friedenstraße 2
Josef-Schneider-Straße 9
Klara-Oppenheimer-Weg 39
Landsteinerstraße 3
Zürnstraße 1/3/5/7
Zürnstraße 2

Herr Fuß

+49 931 8005-204

Zuständig für:

Aschaffenburg Schoberstraße
Bamberg Balthasargäßchen 1
Coburger Straße 5
Hornthalstraße 2a
Judenstraße 2
Judenstraße 8/10
Pestalozzistraße 9
Schweinfurt Florian-Geyer-Straße 7/9
Marie-Curie-Platz 2
Würzburg Josef-Martin-Weg 56

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 11.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 15.00 Uhr