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Wenn der Auszug aus dem Studierendenwohnheim bevorsteht, sind verschiedene Angelegenheiten zu erledigen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Kündigung und zur Kautionsrückzahlung.

Kündigung

Bei den Mietverträgen des Studierendenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge. Diese befristeten Mietverträge des Studierendenwerks können mit einer Frist von zwei Monaten zum 31.03. oder 30.09. schriftlich aufgehoben werden.

Die Kündigung muss schriftlich mit der Original-Unterschrift des Mieters/der Mieterin beim Studierendenwerk rechtzeitig, also vor dem 31.01. bei einer Kündigung zum 31.03. oder vor dem 31.07. bei einer Kündigung zum 30.09., eintreffen. Die Adresse finden Sie im Kündigungsformular. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind wegen der erforderlichen Schriftform nicht gültig.

Kautionsrückzahlung

 

Gültig für Auszüge ab dem 01.04.2023:
Allen Mieter*innen wird nach ihrem Auszug gemäß §6 Kaution Abs./Nr. 5 ihre Kaution zu folgenden Terminen erstattet.

Mietvertragsende Kautionsabrechnung erfolgt
Januar –  März Ende Juni
April – Juni Ende August/Anfang September
Juli – September Ende November/Anfang Dezember
Oktober – Dezember Ende Februar/Anfang März

*Das Kautionsformblatt ist nur noch für die Auszüge bis 31.03.2023 gültig / notwendig.
Falls sich nichts an Bankverbindung / Heimatanschrift geändert hat, greifen wir ganz automatisch auf die vorhandenen Daten zurück gem. Mietvertrag §6, Abs. 5 und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Bei neuen Angaben von Heimatanschrift / Bankverbindung genügt eine formlose Mitteilung an die / den zuständ. Sachbearbeiter/in incl. Ihrer Ident-Nummer vom Mietvertrag per E-Mail.
 

Bei Fragen und für weitere Informationen rund um die Kautionsrückzahlung steht Ihnen die Mietbuchhaltung zur Verfügung:

Frau Behl

+49 931 8005-172

Zuständig für:

Aschaffenburg Bessenbacher Weg 10
Würzburg Leo-Weismantel-Straße 1
Peter-Schneider-Straße 3/5/7

Frau Jonas

+49 931 8005-205

Zuständig für:

Würzburg Am Galgenberg 52
Am Hubland 16
Straubmühlweg 11

Frau Ebner-Kroh

+49 931 8005-182

Zuständig für:

Würzburg Friedenstraße 2
Josef-Schneider-Straße 9
Klara-Oppenheimer-Weg 39
Landsteinerstraße 3
Zürnstraße 1/3/5/7
Zürnstraße 2

Herr Fuß

+49 931 8005-204

Zuständig für:

Aschaffenburg Schoberstraße
Bamberg Balthasargäßchen 1
Coburger Straße 5
Hornthalstraße 2a
Judenstraße 2
Judenstraße 8/10
Pestalozzistraße 9
Schweinfurt Florian-Geyer-Straße 7/9
Marie-Curie-Platz 2
Würzburg Josef-Martin-Weg 56

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 11.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 15.00 Uhr