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1. Allgemeines

Für alle Zimmer und Apartments müssen Sie besonders zu Beginn des Wintersemesters mit Wartezeiten rechnen. Diese variieren je nach Standort und Wohnheim.

Welche Personengruppen in unseren Wohnanlagen wohnberechtigt sind, entnehmen Sie bitte unseren Vergabeverfahren.

Das Studierendenwerk Würzburg bietet verschiedene Wohnformen an: es gibt Einzelapartments, Wohngemeinschaften (je nach Wohnanlage 2-5 Personen) und Eltern-Kind-Apartments.

2. Wohnheimsbewerbung

Informieren Sie sich zunächst über unsere Wohnheime und unsere Mietpreise.
Unter dem Menüpunkt ‚Wohnen‘ finden Sie alle Informationen. Hervorzuheben ist der Punkt ‚Der Weg ins Wohnheim‘, in welchem die wichtigen Punkte ‚Vergabeverfahren‘ und ‚Wohnheimbewerbung‘ zu finden sind.

Für das Bewerbungsverfahren benötigen Sie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung oder einen Zulassungsbescheid Ihrer Universität oder Hochschule sowie einen Scan Ihres Ausweisdokuments.

Füllen Sie den Wohnheimantrag aus und geben Sie die gewünschten Wohnformen, Wohnheime sowie den gewünschten Einzugstermin (immer nur der 1. eines Monats möglich) an. Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links wird Ihre Bewerbung nicht an uns weitergeleitet!

Sobald Ihnen ein Zimmer zugeteilt werden kann, erhalten Sie von uns ein Zimmerangebot mit den Vertragsunterlagen. Folgen Sie den Anleitungen im Angebotsschreiben. Bitte beachten Sie unbedingt die angegebene Frist.

Beispiel: Sie laden Ihren Ausweis/Ihr Schulzeugnis statt der Hochschulzulassung hoch.

Wenn Sie feststellen, dass Sie etwas an Ihrer Bewerbung ändern wollen, müssen Sie eine neue Bewerbung einreichen.

Auf unserer Homepage finden Sie unter „Privatzimmervermittlung“ Inserate privater VermieterInnen, die ihre Angebote an das Studierendenwerk zur Veröffentlichung gegeben haben.

Studierenden mit Behinderung ermöglichen wir eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Wohnplatzvergabe. Dafür benötigen wir allerdings einen Nachweis, z.B. eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder Bescheide Ihrer zuständigen Ämter (Versorgungsamt, o.ä.). Diesen Nachweis können Sie bei der Bewerbung mit hochladen. Darüber hinaus bieten wir einige barrierearm oder barrierefrei ausgestattete Wohnplätze an.

3. Einzug

Wenn Sie an den Hochschulort ziehen, muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug der neue Wohnsitz (auch, wenn es nur der Zweitwohnsitz ist) im zuständigen Bürgerbüro angemeldet werden. Infos auf den Internetseiten der Städte Würzburg, Bamberg, Schweinfurt und Aschaffenburg

Für die Anmeldung benötigen Sie die Wohnungsgeberbestätigung, welche Sie bei der Schlüsselabholung vom Hausmeister erhalten.

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, die Apartments/Zimmer vorab zu besichtigen. Sie haben allenfalls die Möglichkeit, derzeitige MieterInnen direkt anzusprechen und zu fragen, ob Sie einen Blick in die Wohnung werfen dürfen. Auf unserer Webseite gibt es Bilder von den meisten Zimmertypen.

  • Das Studierendenwerk vermietet die Zimmer nahtlos weiter. Außerdem haben die VormieterInnen die Miete bis zum Vertragsablauf für den Wohnheimplatz bezahlt und können diesen somit auch bis zum letzten Werktag vor Vertragsablauf nutzen.
  • Aus diesem Grund ist es nicht möglich den Schlüssel für Ihren Wohnheimplatz vor dem ersten Werktag Ihres Vertragsbeginns zu erhalten. Eine Ausgabe der Schlüssel ist grundsätzlich nicht an Wochenenden sowie Feiertagen möglich (siehe “Schlüsselübergabe”). Wir bitten hierfür um Verständnis.
  • Auf Grund dieses nahtlosen Überganges besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Reparaturen, wie Malerarbeiten erst nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
  • Bei Einzug/Schlüsselausgabe erhalten Sie von uns ein Übergabeprotokoll auf welchem Sie Schäden oder ähnliches, die bei Ihrem Einzug vorhanden sind, eintragen.
  • Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach Einzug angezeigt werden, nach Auszug von Ihrer Kaution abgezogen werden.

Die Übergabe der Mietsache erfolgt in der Regel nur von Montag bis Freitag während der üblichen Dienststunden der Hausmeister.

Fällt der Vertragsbeginn auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, erfolgt die Übergabe erst am darauffolgenden Werktag. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht insoweit nicht.

Zu Beginn des Wintersemesters finden bis zu hunderte Ein- und Auszüge innerhalb weniger Tage statt. Hier kann es während der Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen.

Organisieren Sie rechtzeitig Ihren Auszug und vereinbaren Sie einem gemeinsamen Abnahmetermin mit Ihrem Hausmeister.

Tipp: Wer nicht unbedingt am Monatsersten einzieht, sondern ein paar Tage später, erspart sich viel Stress.

4. Fragen und Antworten rund um das Wohnen im Wohnheim

Die Betriebskosten werden durch eine monatliche Vorauszahlung gedeckt, z.B. Heizungs- und Warmwasserversorgung, Strom sowie Wasser und Abwasser. Abhängig vom Verbrauch im Vorjahr wird der Vorauszahlungsbetrag regelmäßig geprüft und ggf. angepasst.

Die Wohndauer ist begrenzt, um möglichst vielen Studierenden den kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Die reguläre Wohnzeit beträgt maximal 7 Semester bzw. richtet sich nach den Höchstförderungsgrenzen gemäß BAföG und dem Rotationsprinzip. Mehr dazu in den Richtlinien zur Vergabe von Wohnheimplätzen.

Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in der Nähe unserer Wohnanlagen. Bitte informieren Sie sich.

Wir empfehlen allen Mietern, sofern Sie nicht über Ihre Familie versichert sind, zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Schäden passieren schneller als gedacht und können sehr teuer werden.

Das Studierendenwerk Würzburg beschäftigt eigene Hausmeister um die Wohnanlagen in Stand zu halten. Hinweise oder Schadensmeldungen werden in der Regel mit einer schriftlichen Störungsmeldung weitergegeben, in dringenden Fällen auch telefonisch.

Bitte überlassen Sie alle Reparaturen den Hausmeistern, sie sind fachlich kompetente Handwerker. Von den Bewohnern selbst gemachte Reparaturen, besonders in den Bereich Wasser und Elektro, können zu Wasserschäden oder Brändenführen!

Der Hausmeister betritt Ihr Zimmer in der Regel nach erfolgter Schadensmeldung, um den aufgeführten Schaden zu beseitigen. Ist dies nicht gewünscht, ist dies schriftlich auf der Schadensmeldung dem Hausmeister mitzuteilen.

Wir bitten Sie, eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Semesters einzureichen Die Fristen entnehmen Sie dem Mietvertrag. Sofern ein Wiedereinzug gewünscht ist, reichen Sie bitte spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Einzugstermin eine neue Online-Bewerbung ein und laden einen Nachweis über Ihren Auslandsaufenthalt mit hoch.

Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links wird Ihre Bewerbung nicht an uns weitergeleitet!

In allen Zimmern sind Internetanschlüsse, teilweise W-Lan, vorhanden. Die Bandbreiten, Konditionen und/oder Router variieren bei allen Wohnanlagen. Die Kosten sind in der Miete enthalten.

Eine Änderung der Bankverbindung muss in schriftlicher Form erfolgen und vom Kontoinhaber unterschrieben sein.

Wenn sich Ihre Kontodaten ändern, geben Sie dies bitte rechtzeitig bekannt, damit die Mietzahlung weiterhin funktioniert.


 

 

Frau Behl

+49 931 8005-172

Aschaffenburg: Bessenbacher Weg 10

Würzburg:

Leo-Weismantel-Straße 1
Peter-Schneider-Straße 3/5/7

Frau Jonas

Würzburg:

Am Galgenberg 52
Am Hubland 16
Straubmühlweg 11

Frau Ebner-Kroh

Würzburg:

Friedenstraße 2
Josef-Schneider-Straße 9
Klara-Oppenheimer-Weg 39
Landsteinerstraße 3
Zürnstraße 1/3/5/7
Zürnstraße 2

Herr Fuß

Aschaffenburg: Schoberstraße
 

Bamberg:

Balthasargäßchen 1
Coburger Straße 5
Hornthalstraße 2a
Judenstraße 2
Judenstraße 8/10
Pestalozzistraße 9


Schweinfurt: 

Florian-Geyer-Straße 7/9
Marie-Curie-Platz 2

Würzburg: Josef-Martin-Weg 56

Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören Einbauküchen mit E-Herd (in den meisten WG’s mit Backofen) und Spüle. In den Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner die Küchen.

Jede*r Mieter*in ist für die Reinigung selbst verantwortlich. Sollten wegen mangelnder Hygiene o.ä. Sonderreinigungen durch externe Reinigungsfirmen notwendig sein, werden diese den Mieter*innen der jeweiligen Wohngemeinschaft gesondert in Rechnung gestellt.

Jede*r Mieter*in ist selbst für ein gesundes Raumklima im eigenen Appartement verantwortlich. Bitte beachten Sie auch die in den einzelnen Wohnanlagen geltenden Rahmenbedingungen (passive Lüftung, usw). Bei Schimmelbildung ist SOFORT der Hausmeister zu benachrichtigen. Manipulationen an den Lüftungsanlagen werden entsprechend in Rechnung gestellt. 

Faustregel: Grundsätzlich: 3x am Tag, 10 min. Stoßlüften, Fenster kippen reicht nicht aus.

Mehr Infos können Sie unserem Merkblatt „Richtig Heizen und Lüften" entnehmen.

Es gelten die Bestimmungen der Abfallentsorger vor Ort. Bitte achten Sie auf Aushänge vor Ort zum Thema Mülltrennung. Mangelhafte Mülltrennung sorgt für höhere Entsorgungskosten, die alle Mieter des Wohnheimes bezahlen müssen.

Unsere Zimmer sind vollmöbliert mit:

  • Schrank
  • Regal
  • Schreibtisch und Schreibtischstuhl
  • Bett mit Matratze
  • Stuhl

Weitere Gegenstände wie Töpfe, Geschirr, Bettwäsche, Kopfkissen, Decke, TV, Föhn, Handtücher, WC-Bürsten-Garnitur, Duschvorhang sind nicht enthalten.

Details zu den einzelnen Ausstattungsmerkmalen entnehmen Sie bitte den Wohnheimbeschreibungen.

In den einzelnen Wohnanlagen stehen unterschiedliche Parkmöglichkeiten (teils gebührenpflichtig) zur Verfügung, siehe Beschreibung der Wohnheime. In den Innenstadtwohnheimen in Bamberg stehen keine KFZ Abstellplätze zur Verfügung

In allen Wohnanlagen können die Fahrräder überwiegend überdacht und umwehrt abgestellt werden.

Unsere Mieter*innen sind selbst für die Reinigung Ihrer Zimmer/Apartments bzw. WG-Küche oder Badezimmer verantwortlich. In WGs kommt es öfters mal zum Streit wegen nicht geputzten Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, WC). Das Studierendenwerk behält sich vor, Reinigungen durch eine externe Reinigungsfirma zu beauftragen. Diese Kosten werden den jeweiligen Mieter*innen in Rechnung gestellt.

Alle Zimmer sind mit Rauchwarnmeldern, die z.T. zentral mit einer Brandmeldeanlage verbunden sind ausgestattet. Jegliche Manipulation (Abbau, Abkleben, o.ä.) ist ein Missbrauch von Sicherungseinrichtungen und wird entsprechend geahndet und dadurch entstehende Schäden werden verrechnet.

Bei Rauchentwicklung durch starkes Kochen/viele Kerzen/Shishas, o.ä. bitte kräftig und ausgiebig lüften! Fehlalarme können so verhindert werden. Sollte ein Feuerwehreinsatz durch Fehlverhalten ausgelöst werden, wird dieser weiterverrechnet!

Im Zimmer ist das Rauchen nicht erwünscht. Dass Sie dabei Rücksicht auf Ihre Mitbewohner*innen bzw. Nachbar*innen nehmen, ist selbstverständlich. Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter*innen, denn nicht nur alle Möbel, sondern auch die Wände und der Boden nehmen den Rauch auf und können nicht jedes Mal ausgetauscht werden.

Sollte Sie dennoch in Ihrem Zimmer rauchen, behalten Wir uns vor, die Reinigung und evtl. neue Möbel den jeweiligen Mieter*innen in Rechnung zu stellen. Die Mieter*innen haben dafür zu sorgen, dass auch seine Besucher keine Kippen aus dem Fenster/Balkon zu werfen.

Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals "GEZ-Gebühren") müssen sich die Mieter*innen selbst kümmern. Er ist nicht im Mietpreis enthalten.

Wenn Sie in Ihrem Zimmer oder Ihrer Wohnung einen Schaden feststellen melden Sie diesen einfach mit unserer Störungsmeldung an den Hausmeister.

Sollten Sie in Ihrem Zimmer/Apartment Ungeziefer (z.B. Bettwanzen) feststellen, bitte SOFORT den Hausmeister benachrichtigen!

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG [Bonn]

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. 

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Wenn Sie bereits Mieter*in bei uns sind und in eine andere Wohnanlage umziehen möchten, reichen Sie bitte online eine neue Bewerbung ein. Sie kommen dann auf die allgemeine Warteliste. Ein Umzug ist während Ihrer gesamten Wohndauer einmalig möglich. Umzüge innerhalb einer Wohnanlage sind ausgeschlossen. Umzüge in Aschaffenburg und Schweinfurt sind jedoch ausgeschlossen.

In manchen Fällen können Studierende Wohngeld beziehen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in der Sozialberatung des Studierendenwerks Würzburg.

Den Studierenden stehen in jeder Wohnanlage Wasch- und Trockengeräte zur Verfügung. Die Nutzung der Maschinen muss einzeln bezahlt werden.

5. Kündigung und Auszug

  • Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Auszugstermin mit ihrem Hausmeister – so vermeiden Sie Terminschwierigkeiten und Wartezeiten!
  • Räumen Sie Ihr Zimmer und reinigen Sie es gründlich zum Auszugstermin. Ihr Hausmeister kann Ihnen bei Bedarf mit geeigneten Materialien und Tipps weiterhelfen.
  • Bitte werfen Sie nicht mehr benötige Dinge nicht erst am Auszugstag in den Haushaltsmüll – die Mülltonnen quellen dann über! Sperrmüll und Elektromüll zu entsorgen ist die Aufgabe des Mieters, nicht des Studierendenwerks.
  • Vergessen Sie Ihr Fahrrad nicht!
  • Denken Sie daran, einen Nachsendeauftrag für Ihre Post zu erteilen.
  • Tipp: Ein vorzeitiger Auszug erhöht die Chancen auf vollständige Rückzahlung der Kaution, da evtl. noch Zeit zum Nachputzen ist.

Ihre Kaution erhalten Sie, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, zurück. Die Kaution bzw. der nicht verrechnete Teil der Kaution wird auf ein von den Mieter*innen zu benennendes Konto grundsätzlich spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses überwiesen. Ein angemessener Betrag der Mietkaution wird für zu erwartende Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten.

Für Ihr Mietverhältnis gilt die Kündigungsfrist gemäß Ihres Mietvertrages.