Jede Person ist nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder in ein Zimmer bei der zuständigen Meldebehörde (Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung) anzumelden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der Studienort als weiterer Wohnsitz (Nebenwohnung) gewählt wird.
Bei der Anmeldung ist der Meldebehörde auch die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen, die vom Vermieter/von der Vermieterin, vom Hauseigentümer/von der Hauseigentümerin oder von einer beauftragten Person ausgestellt wird.
Für jede Wohnung ist grundsätzlich ein Rundfunkbeitrag direkt an den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" zu zahlen, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind.
Das Internetangebot von "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" unter www.rundfunkbeitrag.de/studierende beantwortet häufig gestellte Fragen, bietet Details zum Rundfunkbeitrag und erläutert Hintergründe der Rundfunkfinanzierung. Außerdem gibt es dort alle Formulare zum Anmelden und Abmelden, zur Änderung von Angaben sowie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung.