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Alle Mieter*innen müssen am Anfang eines jeden Semesters an das Studierendenwerk ihre neue Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung übermitteln. Hierbei gelten folgende Fristen:

  • 30.04. für das Sommersemester und
  • 31.10. für das Wintersemester

Beginnt das Mietverhältnis erst nach einem der genannten Termine, so ist die Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsbeginn dem Studierendenwerk zuzuleiten.

Wohnheimtutor*innenprogramm des Studierendenwerks Würzburg

Wir sind ein interkulturelles Team von Tutor*innen an den Standorten Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Bamberg. Wir wohnen größtenteils in einem Wohnheim des Studierendenwerks.

WIR SIND DAS TEAM!

Über uns

  • Wir sind ein interkulturelles Team von Tutor*innen, die studieren und größtenteils in einem Wohnheim des Studierendenwerkes leben.
  • Wir stehen unseren internationalen und deutschen Kommiliton*innen bei Sorgen, Problemen und Fragen zur Verfügung und erleichtern ihnen die Eingewöhnungszeit.
  • Wir organisieren regelmäßig Veranstaltungen im Wohnheim, um den Gemeinschaftssinn zu stärken. 

Struktur und Angebot

  • Wir arbeiten im Team und treffen uns regelmäßig um Wichtiges zu besprechen und uns auszutauschen. Darüber hinaus finden Treffen mit den Vertretern des Studierendenwerks statt.
  • Wir sind Bindeglied zwischen Wohnheimbewohner*innen, Hausmeister*innen und dem Studierendenwerk.
  • Wir helfen bei der Lösung von Konflikten.
  • Wir fördern den interkulturellen Austausch.

Die Kontaktdaten der Tutor*innen finden Sie bei den jeweiligen Wohnheimen.

Tutor*in werden

  • Soziale Kompetenz
  • Interesse an anderen Menschen und Kulturen
  • Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten
  • Zuverlässigkeit und Selbständigkeit.
  • Du solltest in einem Wohnheim leben und Deutsch sowie Englisch sprechen.

Du arbeitest im Team, trainierst Schlüsselqualifikationen wie soziale und interkulturelle Kompetenz und lernst Menschen aus der ganzen Welt kennen. Außerdem erhälst Du eine Übungsleiterpauschale und Bestätigung für Dein Engagement.

Die Tutor*innen-Bewerbungen (Immatrikulationsbescheinigung, Motivationsschreiben sowie Lebenslauf) für Wohnheime des Studierendenwerks senden Sie bitte an die Sozialberatung. 

Sozialberatung

+49 931 8005-225 oder +49 931 8005-228

4. Fragen und Antworten rund um das Wohnen im Wohnheim

Die Betriebskosten werden durch eine monatliche Vorauszahlung gedeckt, z.B. Heizungs- und Warmwasserversorgung, Strom sowie Wasser und Abwasser. Abhängig vom Verbrauch im Vorjahr wird der Vorauszahlungsbetrag regelmäßig geprüft und ggf. angepasst.

Die Wohndauer ist begrenzt, um möglichst vielen Studierenden den kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Die reguläre Wohnzeit beträgt maximal 7 Semester bzw. richtet sich nach den Höchstförderungsgrenzen gemäß BAföG und dem Rotationsprinzip. Mehr dazu in den Richtlinien zur Vergabe von Wohnheimplätzen.

Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in der Nähe unserer Wohnanlagen. Bitte informieren Sie sich.

Wir empfehlen allen Mietern, sofern Sie nicht über Ihre Familie versichert sind, zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Schäden passieren schneller als gedacht und können sehr teuer werden.

Das Studierendenwerk Würzburg beschäftigt eigene Hausmeister um die Wohnanlagen in Stand zu halten. Hinweise oder Schadensmeldungen werden in der Regel mit einer schriftlichen Störungsmeldung weitergegeben, in dringenden Fällen auch telefonisch.

Bitte überlassen Sie alle Reparaturen den Hausmeistern, sie sind fachlich kompetente Handwerker. Von den Bewohnern selbst gemachte Reparaturen, besonders in den Bereich Wasser und Elektro, können zu Wasserschäden oder Brändenführen!

Der Hausmeister betritt Ihr Zimmer in der Regel nach erfolgter Schadensmeldung, um den aufgeführten Schaden zu beseitigen. Ist dies nicht gewünscht, ist dies schriftlich auf der Schadensmeldung dem Hausmeister mitzuteilen.

Wir bitten Sie, eine fristgerechte Kündigung zum Ende des Semesters einzureichen Die Fristen entnehmen Sie dem Mietvertrag. Sofern ein Wiedereinzug gewünscht ist, reichen Sie bitte spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Einzugstermin eine neue Online-Bewerbung ein und laden einen Nachweis über Ihren Auslandsaufenthalt mit hoch.

Nach erfolgreichem Versand der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ohne Bestätigung dieses Links wird Ihre Bewerbung nicht an uns weitergeleitet!

In allen Zimmern sind Internetanschlüsse, teilweise W-Lan, vorhanden. Die Bandbreiten, Konditionen und/oder Router variieren bei allen Wohnanlagen. Die Kosten sind in der Miete enthalten.

Eine Änderung der Bankverbindung muss in schriftlicher Form erfolgen und vom Kontoinhaber unterschrieben sein.

Wenn sich Ihre Kontodaten ändern, geben Sie dies bitte rechtzeitig bekannt, damit die Mietzahlung weiterhin funktioniert.


 

 

Frau Behl

+49 931 8005-172

Aschaffenburg: Bessenbacher Weg 10

Würzburg:

Leo-Weismantel-Straße 1
Peter-Schneider-Straße 3/5/7

Frau Jonas

Würzburg:

Am Galgenberg 52
Am Hubland 16
Straubmühlweg 11

Frau Ebner-Kroh

Würzburg:

Friedenstraße 2
Josef-Schneider-Straße 9
Klara-Oppenheimer-Weg 39
Landsteinerstraße 3
Zürnstraße 1/3/5/7
Zürnstraße 2

Herr Fuß

Aschaffenburg: Schoberstraße
 

Bamberg:

Balthasargäßchen 1
Coburger Straße 5
Hornthalstraße 2a
Judenstraße 2
Judenstraße 8/10
Pestalozzistraße 9


Schweinfurt: 

Florian-Geyer-Straße 7/9
Marie-Curie-Platz 2

Würzburg: Josef-Martin-Weg 56

Zur Ausstattung in allen Wohnanlagen gehören Einbauküchen mit E-Herd (in den meisten WG’s mit Backofen) und Spüle. In den Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohner die Küchen.

Jede*r Mieter*in ist für die Reinigung selbst verantwortlich. Sollten wegen mangelnder Hygiene o.ä. Sonderreinigungen durch externe Reinigungsfirmen notwendig sein, werden diese den Mieter*innen der jeweiligen Wohngemeinschaft gesondert in Rechnung gestellt.

Jede*r Mieter*in ist selbst für ein gesundes Raumklima im eigenen Appartement verantwortlich. Bitte beachten Sie auch die in den einzelnen Wohnanlagen geltenden Rahmenbedingungen (passive Lüftung, usw). Bei Schimmelbildung ist SOFORT der Hausmeister zu benachrichtigen. Manipulationen an den Lüftungsanlagen werden entsprechend in Rechnung gestellt. 

Faustregel: Grundsätzlich: 3x am Tag, 10 min. Stoßlüften, Fenster kippen reicht nicht aus.

Mehr Infos können Sie unserem Merkblatt „Richtig Heizen und Lüften" entnehmen.

Es gelten die Bestimmungen der Abfallentsorger vor Ort. Bitte achten Sie auf Aushänge vor Ort zum Thema Mülltrennung. Mangelhafte Mülltrennung sorgt für höhere Entsorgungskosten, die alle Mieter des Wohnheimes bezahlen müssen.

Unsere Zimmer sind vollmöbliert mit:

  • Schrank
  • Regal
  • Schreibtisch und Schreibtischstuhl
  • Bett mit Matratze
  • Stuhl

Weitere Gegenstände wie Töpfe, Geschirr, Bettwäsche, Kopfkissen, Decke, TV, Föhn, Handtücher, WC-Bürsten-Garnitur, Duschvorhang sind nicht enthalten.

Details zu den einzelnen Ausstattungsmerkmalen entnehmen Sie bitte den Wohnheimbeschreibungen.

In den einzelnen Wohnanlagen stehen unterschiedliche Parkmöglichkeiten (teils gebührenpflichtig) zur Verfügung, siehe Beschreibung der Wohnheime. In den Innenstadtwohnheimen in Bamberg stehen keine KFZ Abstellplätze zur Verfügung

In allen Wohnanlagen können die Fahrräder überwiegend überdacht und umwehrt abgestellt werden.

Unsere Mieter*innen sind selbst für die Reinigung Ihrer Zimmer/Apartments bzw. WG-Küche oder Badezimmer verantwortlich. In WGs kommt es öfters mal zum Streit wegen nicht geputzten Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, WC). Das Studierendenwerk behält sich vor, Reinigungen durch eine externe Reinigungsfirma zu beauftragen. Diese Kosten werden den jeweiligen Mieter*innen in Rechnung gestellt.

Alle Zimmer sind mit Rauchwarnmeldern, die z.T. zentral mit einer Brandmeldeanlage verbunden sind ausgestattet. Jegliche Manipulation (Abbau, Abkleben, o.ä.) ist ein Missbrauch von Sicherungseinrichtungen und wird entsprechend geahndet und dadurch entstehende Schäden werden verrechnet.

Bei Rauchentwicklung durch starkes Kochen/viele Kerzen/Shishas, o.ä. bitte kräftig und ausgiebig lüften! Fehlalarme können so verhindert werden. Sollte ein Feuerwehreinsatz durch Fehlverhalten ausgelöst werden, wird dieser weiterverrechnet!

Im Zimmer ist das Rauchen nicht erwünscht. Dass Sie dabei Rücksicht auf Ihre Mitbewohner*innen bzw. Nachbar*innen nehmen, ist selbstverständlich. Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter*innen, denn nicht nur alle Möbel, sondern auch die Wände und der Boden nehmen den Rauch auf und können nicht jedes Mal ausgetauscht werden.

Sollte Sie dennoch in Ihrem Zimmer rauchen, behalten Wir uns vor, die Reinigung und evtl. neue Möbel den jeweiligen Mieter*innen in Rechnung zu stellen. Die Mieter*innen haben dafür zu sorgen, dass auch seine Besucher keine Kippen aus dem Fenster/Balkon zu werfen.

Um die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals "GEZ-Gebühren") müssen sich die Mieter*innen selbst kümmern. Er ist nicht im Mietpreis enthalten.

Wenn Sie in Ihrem Zimmer oder Ihrer Wohnung einen Schaden feststellen melden Sie diesen einfach mit unserer Störungsmeldung an den Hausmeister.

Sollten Sie in Ihrem Zimmer/Apartment Ungeziefer (z.B. Bettwanzen) feststellen, bitte SOFORT den Hausmeister benachrichtigen!

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG [Bonn]

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. 

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Wenn Sie bereits Mieter*in bei uns sind und in eine andere Wohnanlage umziehen möchten, reichen Sie bitte online eine neue Bewerbung ein. Sie kommen dann auf die allgemeine Warteliste. Ein Umzug ist während Ihrer gesamten Wohndauer einmalig möglich. Umzüge innerhalb einer Wohnanlage sind ausgeschlossen. Umzüge in Aschaffenburg und Schweinfurt sind jedoch ausgeschlossen.

In manchen Fällen können Studierende Wohngeld beziehen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in der Sozialberatung des Studierendenwerks Würzburg.

Den Studierenden stehen in jeder Wohnanlage Wasch- und Trockengeräte zur Verfügung. Die Nutzung der Maschinen muss einzeln bezahlt werden.