Auszug aus dem Wohnheim
Wenn der Auszug aus dem Studierendenwohnheim bevorsteht, sind verschiedene Angelegenheiten zu erledigen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Kündigung und zur Kautionsrückzahlung.
Kündigung
Bei den Mietverträgen des Studierendenwerks handelt es sich um befristete Mietverträge. Diese befristeten Mietverträge des Studierendenwerks können mit einer Frist von zwei Monaten zum 31.03. oder 30.09. schriftlich aufgehoben werden.
Die Kündigung muss schriftlich mit der Original-Unterschrift des Mieters/der Mieterin beim Studierendenwerk rechtzeitig eintreffen. Die Adresse finden Sie im Kündigungsformular. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind daher nicht gültig.
Kautionsrückzahlung
Gültig für Auszüge ab dem 01.04.2023:
Allen Mieter*innen wird nach ihrem Auszug gemäß §6 Kaution Abs./Nr. 5 ihre Kaution zu folgenden Terminen erstattet.
Mietvertragsende | Kautionsabrechnung erfolgt |
Januar – März | Ende Juni |
April – Juni | Ende August/Anfang September |
Juli – September | Ende November/Anfang Dezember |
Oktober – Dezember | Ende Februar/Anfang März |
*Das Kautionsformblatt ist nur noch für die Auszüge bis 31.03.2023 gültig / notwendig.
Falls sich nichts an Bankverbindung / Heimatanschrift geändert hat, greifen wir ganz automatisch auf die vorhandenen Daten zurück gem. Mietvertrag §6, Abs. 5 und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Bei neuen Angaben von Heimatanschrift / Bankverbindung genügt eine formlose Mitteilung an die / den zuständ. Sachbearbeiter/in incl. Ihrer Ident-Nummer vom Mietvertrag per E-Mail.
Bei Fragen und für weitere Informationen rund um die Kautionsrückzahlung steht Ihnen die Mietbuchhaltung zur Verfügung:
Frau Behl
Zuständig für:
Aschaffenburg | Bessenbacher Weg 10 |
Würzburg | Leo-Weismantel-Straße 1 Peter-Schneider-Straße 3/5/7 |
Frau Jonas
Zuständig für:
Würzburg | Am Galgenberg 52 Am Hubland 16 Straubmühlweg 11 |
Frau Ebner-Kroh
Zuständig für:
Würzburg | Friedenstraße 2 Josef-Schneider-Straße 9 Klara-Oppenheimer-Weg 39 Landsteinerstraße 3 Zürnstraße 1/3/5/7 Zürnstraße 2 |
Herr Fuß
Zuständig für:
Aschaffenburg | Schoberstraße |
Bamberg | Balthasargäßchen 1 Coburger Straße 5 Hornthalstraße 2a Judenstraße 2 Judenstraße 8/10 Pestalozzistraße 9 |
Schweinfurt | Florian-Geyer-Straße 7/9 Marie-Curie-Platz 2 |
Würzburg | Josef-Martin-Weg 56 |
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 11.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 15.00 Uhr