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Das Stu­dieren­den­werk Würz­burg betreibt mehrere Studierendenwohnheime in Würzburg. Für ausgewählte Austauschstudierende der Hochschule für Musik Würzburg steht ein begrenztes Kontingent an Plätzen in diesen Studierendenwohnheimen zur Verfügung. Bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz aus diesem Kontingent sind die nachfolgenden Besonderheiten zu beachten.

Das Stu­dieren­den­werk Würz­burg ga­ran­tiert den ausgewählten Austauschstudierenden der Hochschule für Musik Würzburg eine Reservierung eines Zimmers in einem Studierendenwohnheim nach Wahl des Stu­dieren­den­werks Würzburg zum 1. April oder 1. Oktober unter der Vor­aus­set­zung, dass eine voll­stän­di­ge und or­dungs­ge­mä­ße On­line-Be­wer­bung zu­sam­men mit einer Anzahlung für Kaution und Miete(n) in Höhe von 1.000,00 € spä­tes­tens bis 15. Ja­nu­ar für das nach­fol­gen­de Som­mer­se­mes­ter und bis 15. Juni für das nachfolgende Wintersemester beim Stu­dieren­den­werk Würz­burg ein­geht und noch frei ver­füg­ba­re Wohn­heim­plät­ze in­ner­halb eines be­grenz­ten Kon­tin­gents zur Ver­fü­gung ste­hen.

Bewerbungen, die erst nach den genannten Terminen eingehen oder vervollständigt werden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Das Studierendenwerk Würzburg wird trotzdem versuchen, einen Wohnheimplatz anzubieten.

Ein Platz im Studierendenwohnheim kann für fol­gen­de Zeit­räu­me ge­mie­tet wer­den:

1. Oktober bis 31. März des Folgejahres (1 Semester)
1. Oktober bis 30. September des Folgejahres (2 Semester)
1. April bis 31. März des Folgejahres (2 Semester)
1. April bis 30. September (1 Semester)

Sofern die Teilnahme an einem Sprachkurs dem Studium an der Hochschule für Musik Würzburg vorausgeht, kann ein Platz im Studierendenwohnheim meist auch für fol­gen­de Zeit­räu­me ge­mie­tet wer­den:

1. September* bis 31. März des Folgejahres (1 Semester)
1. September* bis 30. September des Folgejahres (2 Semester)
1. März* bis 31. März des Folgejahres (2 Semester)
1. März* bis 30. September (1 Semester)

* Der erste Monat ist bei einem Beginn am 1. März oder 1. September von der Garantie ausgeschlossen.

Die Miete ist un­ab­hän­gig von der Dauer eines eventuellen Sti­pen­di­ums oder des tatsächlichen Aufenthalts im Studierendenwohnheim für die ge­sam­te Vertrags­lauf­zeit zu zah­len. Die Mietverträge des Stu­dieren­den­werks Würzburg können jedoch schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. März oder 30. September aufgehoben werden. Umzüge sind ausgeschlossen.

 

1. Schritt: Anzahlung über­wei­sen und Nach­weis speichern

Bevor Sie sich on­line um einen Platz im Studierendenwohnheim be­wer­ben, müs­sen Sie eine Anzahlung für Kaution und Miete(n) in Höhe von 1.000,00 € an das Stu­dieren­den­werk Würz­burg über­wei­sen. Sämt­li­che an­fal­len­de Bank­spe­sen müs­sen von Ihnen über­nom­men wer­den. Die Differenz aus der tatsächlichen Kaution und Miete(n) und der erhaltenen Anzahlung ist mit der nächsten Miete zu zahlen.

Daten für die Über­wei­sung der 1.000,00 € Anzahlung:

Name des Kon­to­in­ha­bers: Stu­dieren­den­werk Würz­burg

Adres­se des Kon­to­in­ha­bers: Am Stu­den­ten­haus 1, 97072 Würz­burg

Bank: Uni­Credit Bank Würz­burg / Hy­po­Ver­eins­bank Würz­burg

Adres­se der Bank: Eich­horn­stra­ße 2a, 97070 Würz­burg

SWIFT (BIC): HY­VE­DEM­M455

IBAN: DE40 7902 0076 0001 4978 04

Betrag: 1.000,00 € + eventuell anfallende Bankspesen

Ver­wen­dungs­zweck: Name + Vor­na­me + Ge­burts­da­tum + „Kau­ti­on + Miete Uni of Music“

Speichern Sie einen Nachweis der Überweisung (Scan des ausgefüllten Überweisungsformulars, Ausdruck der Quittung oder eines Screenshots bei einer Online-Überweisung usw.) als PDF-Datei. Die Datei darf die zu­läs­si­ge Größe von 850 kB nicht über­schrei­ten. Wenn beim Scannen Ihre Datei zu groß geworden ist, dann läßt sich die Dateigröße meist reduzieren, indem Sie Schwarzweiß anstatt Farbe scannen und die Auflösung (auf ca. 300 dpi) reduzieren. Die Datei benötigen Sie beim 3. Schritt.

 

2. Schritt: Per­so­nal­aus­weis/Rei­se­pass scan­nen und speichern

Scannen Sie Ihren Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass und spei­chern den Scan als PDF-Da­tei. Die Datei darf die zu­läs­si­ge Größe von 850 kB nicht über­schrei­ten. Wenn beim Scannen Ihre Datei zu groß geworden ist, dann läßt sich die Dateigröße meist reduzieren, indem Sie Schwarzweiß anstatt Farbe scannen und die Auflösung (auf ca. 300 dpi) reduzieren. Die Datei benötigen Sie beim 3. Schritt.

 

3. Schritt: On­line-Be­wer­bung aus­fül­len

Gehen Sie da­nach auf die Web­site

https://www.swerk-wue.de/wohnen/der-weg-ins-wohnheim/wohnheimbewerbung.html

und fül­len die Wohn­heim­be­wer­bung unter Be­ach­tung nach­fol­gen­der Hin­wei­se aus:

Feld „Ge­wünsch­te Wohn­for­men“
Eine Auswahl ist zwar softwarebedingt erforderlich, kann aber aufgrund der Garantie bei der Vergabe der Wohnheimplätze nicht berücksichtigt werden.

Feld "Gewünschte Wohnheime"
Eine Aus­wahl ist zwar softwarebedingt erforderlich, kann aber aufgrund der Garantie bei der Ver­ga­be der Wohnheimplätze nicht be­rücksichtigt werden.

Feld „Ge­wünsch­ter Ein­zugs­ter­min“
Es ist nur folgende Auswahl zulässig:
1. März (… 01.03.)
1. April (… 01.04.)
1. September (… 01.09.)
1. Oktober (… 01.10.)
Eine andere Auswahl kann aufgrund der Garantie bei der Vergabe der Wohnheimplätze nicht berücksichtigt werden. Der erste Monat bei einem Beginn am 1. März oder 1. September ist von der Garantie ausgeschlossen.

Feld „gewünschte Mietdauer ...“
Eine Aus­wahl ist erforderlich.

Feld „Per­so­nal­aus­weis / Rei­se­pass“
Upload der Datei aus dem 2. Schritt

Feld „Im­ma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung / Zu­las­sungs­be­scheid“
Upload der Datei aus dem 1. Schritt

Feld „Si­cher­heits­code“ (sofern vorhanden)
Bei Pro­ble­men mit dem Si­cher­heits­code ist meis­tens ent­we­der der Si­cher­heits­code falsch ein­ge­ge­ben oder die Datei aus dem 1. oder 2. Schritt zu groß. Die Datei darf die zu­läs­si­ge Größe von 850 kB nicht über­schrei­ten.

 

4. Schritt: Be­stä­ti­gungs­link drü­cken

Nach dem Ab­sen­den der Online-Bewerbung er­hal­ten Sie an die an­ge­ge­be­ne E-Mail-Adres­se eine E-Mail. Diese E-Mail ent­hält einen Link, mit dem Sie Ihre Be­wer­bung in­ner­halb von 7 Tagen nach deren Ver­sand be­stä­ti­gen müs­sen. Erst nach frist­ge­rech­tem Aus­füh­ren die­ses Be­stä­ti­gungs­links er­häl­t das Studierendenwerk Würzburg Ihre Online-Be­wer­bung.

Falls Sie keine E-Mail er­hal­ten haben soll­ten, dann sehen Sie zuerst in Ihrem Spam-Ordner nach. Wenn sich die E-Mail auch dort nicht befindet, dann kon­trol­lie­ren Sie noch Ihren Spam-Fil­ter und ach­ten dar­auf, dass Ihr E-Mail-Kon­to nicht über­füllt ist und die an­ge­ge­be­ne E-Mail-Adres­se nicht falsch ist. Sie müs­sen sich dann noch­mals neu be­wer­ben.

Kontakt zum Studierendenwerk Würzburg


Büro:
Studierendenwerk Würzburg
Wohnen
Am Studentenhaus 1
97072 Würzburg
Deutschland


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Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr
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