Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz werden für Studierende zum Wintersemester 2024/2025 einige Verbesserungen auf den Weg gebracht.
Was ändert sich zum Wintersemester 2024/25 beim BAföG?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge um 5,25 %
- Anhebung der BAföG-Bedarfssätze
- Grundbedarf von 452 € auf 475 €
- Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 360 € auf 380 €
- Krankenversicherungszuschlag von 94 € auf 102 € und ab 30 Jahre von 168 € auf 185 €
- Pflegeversicherungszuschlag von 28 € auf 35 € und ab 30 Jahren von 38 € auf 48 €
- Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht künftig der Regelstudienzeit plus einem „Flexibilitätssemester“, das einmalig entweder im Bachelor- oder im Masterstudium genutzt werden kann.
- Ein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch kann spätestens bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgen, wenn hierfür ein „wichtiger Grund“ vorliegt.
- Der anrechnungsfreie Verdienst für Studierende, die neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausüben, erhöht sich auf 6.672 Euro im Bewilligungszeitraum, weil bereits ab Herbst 2024 die ab 1.1.2025 geltende Minijob-Grenze von monatlich 556 € angewendet wird. ACHTUNG: Die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern liegt bis 31.12.2024 noch bei 505 € im Monat!
Außerdem neu ab dem Wintersemester 2024/25: die Studienstarthilfe!
Mit einer einmaligen Studienstarthilfe von 1.000 € soll Studierenden aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug und unter 25 Jahren der Einstieg ins erste (!) Studium erleichtert werden. Die Studienstarthilfe ist unabhängig davon, ob generell BAföG bezogen wird oder nicht. Alle Informationen dazu gibt's auf www.bafög.de
Antrag stellen lohnt sich – probier es aus!
Der wichtigste Tipp beim BAföG ist und bleibt: Nur wenn Sie einen Antrag stellen, erfahren Sie auch ob Sie gefördert werden können.
Hier finden Sie alle Infos zum BAföG-Antrag für Aschaffenburg | Bamberg | Schweinfurt | Würzburg