Austauschstudierende der TH Aschaffenburg
Das Studierendenwerk Würzburg betreibt zwei Studierendenwohnheime in Aschaffenburg. Für Austauschstudierende der Technischen Hochschule Aschaffenburg (TH Aschaffenburg) steht ein begrenztes Kontingent an Plätzen in diesen Studierendenwohnheimen zur Verfügung. Bei der Bewerbung um einen Wohnheimplatz aus diesem Kontingent sind einige Besonderheiten zu beachten.
Das Studierendenwerk Würzburg garantiert jedem Austauschstudierenden einen Platz im Studierendenwohnheim unter der Voraussetzung, dass eine vollständige und ordnungsgemäße Online-Bewerbung spätestens bis 15. Juni für das nachfolgende Wintersemester und 15. Januar für das nachfolgende Sommersemester beim Studierendenwerk Würzburg eingeht und noch frei verfügbare Wohnheimplätze innerhalb des begrenzten Kontingents zur Verfügung stehen. Zudem muss der Mietvertrag für einen reservierten Wohnheimplatz innerhalb einer gesetzten Frist beim Studierendenwerk Würzburg vollständig und unterschrieben eingehen. Innerhalb dieser Frist muss auch die Kaution und die ersten drei Mieten auf dem Konto des Studierendenwerks Würzburg gutgeschrieben werden.
Ein Platz im Studierendenwohnheim kann nur für folgende Zeiträume gemietet werden:
1. August bis 28./29. Februar des Folgejahres (7 Monate)
1. September bis 31. Juli des Folgejahres (11 Monate)
1. September bis 28./29. Februar des Folgejahres (6 Monate)
1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres (12 Monate)
1. März bis 31. Juli (5 Monate)
Die Miete ist unabhängig von der Dauer eines eventuellen Stipendiums oder des tatsächlichen Aufenthalts im Studierendenwohnheim für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist nur zu den in § 18 des Mietvertrags (siehe Muster-Mietvertrag) genannten Regelungen zulässig. Dies gilt zum Beispiel auch bei einer kurzfristig erhaltenen Praktikumszusage in einer anderen Stadt. Umzüge sind ausgeschlossen.
1. Schritt: Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) speichern
Zur Bewerbung benötigen Sie unbedingt den Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) der Technischen Hochschule Aschaffenburg. Eine Bewerbung ohne diesen Zulassungsbescheid ist nicht gültig und wird vom Studierendenwerk Würzburg storniert. Wenn Sie den Zulassungsbescheid als PDF-Datei per E-Mail erhalten haben, dann speichern Sie diese Datei. Wenn Sie den Zulassungsbescheid jedoch per Post erhalten haben, dann scannen Sie diesen und speichern diesen als PDF-Datei. Die Datei darf die zulässige Größe von 850 kB nicht überschreiten. Die Datei benötigen Sie beim 3. Schritt.
2. Schritt: Personalausweis/Reisepass scannen
Scannen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und speichern diesen als PDF-Datei. Die Datei darf die zulässige Größe von 850 kB nicht überschreiten. Die Datei benötigen Sie beim 3. Schritt.
3. Schritt: Online-Bewerbung ausfüllen
Gehen Sie danach auf die Website
https://www.swerk-wue.de/wohnen/der-weg-ins-wohnheim/wohnheimbewerbung.html
und füllen die Wohnheimbewerbung unter Beachtung nachfolgender Hinweise aus:
Feld „Gewünschte Wohnformen“
Eine Auswahl ist zwar softwarebedingt erforderlich, kann aber aufgrund der Garantie bei der Vergabe der Wohnheimplätze nicht berücksichtigt werden.
Feld „Gewünschte Wohnheime“
Eine Auswahl ist zwar softwarebedingt erforderlich, kann aber aufgrund der Garantie bei der Vergabe der Wohnheimplätze nicht berücksichtigt werden.
Feld „Gewünschter Einzugstermin“
Es ist nur folgende Auswahl zulässig:
1. März (… 01.03.)
1. August (… 01.08.)
1. September (… 01.09.)
Eine andere Auswahl kann aufgrund der Garantie bei der Vergabe der Wohnheimplätze nicht berücksichtigt werden.
Feld „gewünschte Mietdauer ...“
Es ist nur folgende Auswahl zulässig:
5 Monate (1. März bis 31. Juli)
6 Monate (1. September bis 28./29. Februar des Folgejahres)
7 Monate (1. August bis 28./29. Februar des Folgejahres)
11 Monate (1. September bis 31. Juli des Folgejahres)
12 Monate (1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres)
Feld „Personalausweis / Reisepass“
Upload der Datei aus dem 2. Schritt
Feld „Immatrikulationsbescheinigung / Zulassungsbescheid“
Upload der Datei aus dem 1. Schritt
Feld „Sicherheitscode“ (sofern vorhanden)
Bei Problemen mit dem Sicherheitscode ist meistens entweder der Sicherheitscode falsch eingegeben oder die Datei zu groß. Die Datei darf die zulässige Größe von 850 kB nicht überschreiten.
4. Schritt: Bestätigungslink drücken
Nach dem Absenden der Online-Bewerbung erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Link, mit dem Sie Ihre Bewerbung innerhalb von 7 Tagen nach deren Versand bestätigen müssen. Erst nach fristgerechtem Ausführen dieses Bestätigungslinks erhält das Studierendenwerk Würzburg Ihre Bewerbung.
Falls Sie keine E-Mail erhalten haben sollten, dann sehen Sie zuerst in Ihrem Spam-Ordner nach. Wenn sich die E-Mail auch dort nicht befindet, dann kontrollieren Sie noch Ihren Spam-Filter und achten darauf, dass Ihr E-Mail-Konto nicht überfüllt ist und die angegebene E-Mail-Adresse nicht falsch ist. Hinterlegen Sie auch die Domänen des Studierendenwerks Würzburg (@swerk-wue.de und @studentenwerk-wuerzburg.de) als vertrauenswürdigen oder sicheren Absender in Ihren E-Mail-Einstellungen. Sie müssen sich dann nochmals neu bewerben.
5. Schritt: Mietvertrag unterschreiben und scannen
Zwischen dem 16. Juni und 31. Juli bzw. 16. Januar und 31. Januar teilt Ihnen das Studierendenwerk Würzburg per E-Mail mit, ob für Sie ein Wohnheimplatz reserviert wird.
Wenn für Sie ein Wohnheimplatz reserviert wird, dann sendet Ihnen das Studierendenwerk Würzburg bis spätestens Anfang August bzw. Mitte Februar den Mietvertrag zusammen mit einem SEPA-Lastschriftmandat per E-Mail zu. Diese E-Mail enthält auch eine Frist, innerhalb welcher die Schritte 5 bis 7 auszuführen sind.
Die nachfolgenden Muster zum Mietvertrag und zum SEPA-Lastschriftmandat dienen nur zur unverbindlichen Information und sind deswegen nicht gültig:
Download Muster Mietvertrag für Aschaffenburg
Download Muster SEPA-Lastschriftmandat
Den per E-Mail erhaltenen Mietvertrag (inklusive aller Anlagen) drucken Sie zuerst komplett aus. Unterschreiben Sie dann diesen Mietvertrag auf der Seite 10. Danach scannen Sie die Seiten 1 bis 15 des unterschriebenen Mietvertrags und speichern diese als PDF-Datei. Diese Datei im PDF-Format muss alle 15 gescannten Seiten enthalten. Die Datei benötigen Sie beim 7. Schritt.
6. Schritt: Kaution und die ersten drei Mieten überweisen sowie Überweisungsbeleg scannen
Überweisen Sie innerhalb der gesetzten Frist die Kaution (siehe § 1 Absatz 3 des Mietvertrags) und die ersten drei Mieten (siehe § 1 Absatz 2 des Mietvertrags bei "Gesamtmiete") an das Studierendenwerk Würzburg. Sämtliche anfallende Bankspesen müssen von Ihnen übernommen werden.
Daten für die Überweisung der Kaution und der ersten drei Mieten:
Name des Kontoinhabers: Studierendenwerk Würzburg
Adresse des Kontoinhabers: Am Studentenhaus 1, 97072 Würzburg
Name der Bank: UniCredit Bank Würzburg / HypoVereinsbank Würzburg
Adresse der Bank: Eichhornstraße 2a, 97070 Würzburg
SWIFT (BIC): HYVEDEMM455
IBAN: DE40 7902 0076 0001 4978 04
Betrag: Kaution + 3 Mieten (Gesamtmieten) + eventuell anfallende Bankspesen
Verwendungszweck: „Ident.-Nr. _ _ _ _ _ _“ (siehe Mietvertrag vor § 1) + „Kaution und 3 Mieten Aschaffenburg“
Danach scannen Sie den Überweisungsbeleg (Bankbestätigung oder Screenshot bei Online-Überweisung) und speichern diesen als PDF-Datei. Die Datei benötigen Sie beim 7. Schritt.
7. Schritt: Scans des Mietvertrags und des Überweisungsbelegs per E-Mail senden
Senden Sie innerhalb der gesetzten Frist Ihre gespeicherten PDF-Dateien mit den Scans des unterschriebenen Mietvertrags (5. Schritt) und des Überweisungsbelegs (6. Schritt) per E-Mail an das Studierendenwerk Würzburg zurück.
Wenn die Scans und die Überweisung vollständig und rechtzeitig beim Studierendenwerk Würzburg eingetroffen sind, haben Sie den Wohnheimplatz gemietet. Das Studierendenwerk Würzburg wird den Mietvertrag dann auch unterschreiben und Ihnen als Scan per E-Mail senden.
Für den Fall, dass der unterschriebene Mietvertrag sowie die Zahlung der Kaution und der ersten sechs Mieten nicht ordnungsgemäß innerhalb der gesetzten Frist beim Studierendenwerk Würzburg eingegangen sein sollten, ist das Studierendenwerk Würzburg berechtigt, den Wohnheimplatz an andere Bewerber ohne weitere Benachrichtigung zu vermieten.
8. Schritt: SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und per Post senden
Wenn Sie bereits bei einer Bank, die SEPA-Teilnehmer ist, ein SEPA-fähiges Bankkonto in Deutschland oder im Ausland haben und dieses für die weiteren Zahlungen der Miete benutzen wollen, dann füllen Sie nun das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden es an das Studierendenwerk Würzburg.
Informationen zum SEPA-Verfahren erhalten Sie unter
http://europa.eu/youreurope/business/sell-abroad/payments/sepa/index_de.htm
Da leider manche Banken im Ausland Probleme mit SEPA-Lastschriften haben, sollten Sie unbedingt vorher bei Ihrer Bank nachfragen, ob eine Lastschrift von Deutschland aus auch wirklich akzeptiert wird, ob zusätzliche Gebühren anfallen und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Teilweise ist es vorteilhafter, teilweise sogar zwingend erforderlich, dass Sie ein neues Bankkonto in Deutschland nach Ihrer Ankunft in Aschaffenburg eröffnen (11. Schritt).
Wenn Sie noch kein geeignetes Konto für die SEPA-Lastschriften des Studierendenwerks Würzburg besitzen oder dieses nicht benutzen wollen, müssen Sie im Moment deswegen nichts unternehmen, sondern erst nach Ihrer Ankunft in Aschaffenburg.
9. Schritt: Schlüssel empfangen
Die Schlüssel/Schlüsselkarte für den Wohnheimplatz und den Briefkasten erhalten Sie nach Vertragsbeginn gegen Empfangsbestätigung beim Hausmeister Herr Lott (Mobiltelefon +49 1516 2814339, E-Mail alexander.lott@~@swerk-wue.~.de) in seinem Büro (Zimmer 1922 im Wohnheim Bessenbacher Weg 10 und Zimmer 2051 im Wohnheim Schoberstraße 6). Sofern Sie einen Tutor der Technischen Hochschule Aschaffenburg oder eine andere Person mit dem Empfang der Schlüssel/Schlüsselkarte beauftragt haben, müssen Sie den Empfang nochmals selbst beim Hausmeister bestätigen. Bei Bedarf erhalten Sie beim Hausmeister eine Funkfernbedienung für die Schrankenanlage im Einfahrtsbereich des Studierendenwohnheims Bessenbacher Weg 10.
10. Schritt: Passbild abgeben
Geben Sie bitte ein Passbild im Studierendenwohnheim beim Hausmeister innerhalb einer Woche nach Ihrem Einzug ab.
11. Schritt: SEPA-Lastschriftmandat abgeben
Sofern Sie an das Studierendenwerk im 8. Schritt noch kein SEPA-Lastschriftmandat geschickt haben, müssen Sie nun ein neues Girokonto bei einer Bank eröffnen.
Füllen Sie dann das SEPA-Lastschriftmandat aus und geben dieses im Studierendenwohnheim beim Hausmeister innerhalb einer Woche nach Ihrem Einzug ab.
12. Schritt: Übergabeprotokoll abgeben
Nach Ihrer Ankunft in Aschaffenburg erhalten Sie bei der Schlüsselübergabe (siehe 9. Schritt) auch ein Übergabeprotokoll zum Einzug. Bitte kontrollieren Sie Ihren Wohnheimplatz und die Gegenstände darin auf Schäden und auf Vollständigkeit anhand des Inventar-Verzeichnisses. Füllen Sie dann das Übergabeprotokoll zum Einzug aus, unterschreiben es und geben es innerhalb von 7 Tagen nach der Schlüsselübergabe beim Hausmeister ab.
Download Muster Übergabeprotokoll
Download Muster Inventar-Verzeichnis
13. Schritt: Wohnungsgeberbestätigung
Nach Ihrer Ankunft in Aschaffenburg erhalten Sie bei der Schlüsselübergabe (siehe 9. Schritt) auch eine Wohnungsgeberbestätigung zum Einzug gemäß dem aktuell gültigen Bundesmeldegesetz. Diese Wohnungsgeberbestätigung bekommen Sie zur Vorlage bei der Meldebehörde im Rathaus der Stadt Aschaffenburg. Die Meldebehörde befindet sich im Bürgerservicebüro in der Dalbergstraße 15 in 63739 Aschaffenburg.
Download Muster Wohnungsgeberbestätigung
14. Schritt: Rundfunkbeitrag für Wohnungen
Für den Wohnheimplatz muss jeder Mieter grundsätzlich einen Rundfunkbeitrag für Wohnungen direkt an den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" zahlen. Nähere Informationen und Formulare dazu erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de
Download Flyer "Der Rundfunkbeitrag für Studierende"
15. Schritt: Studienbescheinigung abgeben
Die Studienbescheinigung der Technischen Hochschule Aschaffenburg muss jeder Mieter gemäß § 3 des Mietvertrags zu Beginn eines jeden Semesters bis 1. April bzw. 1. Oktober dem Studierendenwerk Würzburg zuleiten. Die Studienbescheinigung können Sie als PDF-Datei per E-Mail an das Studierendenwerk Würzburg senden oder aber auch uploaden unter
https://www.swerk-wue.de/wohnen/immatrikulationsbescheinigung.html
Die Studienbescheinigung können Sie online downloaden im CampusPortal der Technischen Hochschule Aschaffenburg.
16. Schritt: Auszug
Setzen Sie sich spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Auszug mit dem Hausmeister in Verbindung.
17. Schritt: Rückzahlung der Kaution
Ein Formular zur Kautionsrückzahlung mit entsprechenden Informationen finden Sie unter
https://www.swerk-wue.de/wohnen/raus-aus-dem-wohnheim/kautionsrueckzahlung.html
Der für die Kautionsrückzahlung zuständige Ansprechpartner ist Herr Fuß.